Therapie & Kostenübernahme (FAQ)


Wie ist der Ablauf der Therapie?

  • Zuerst erfolgen Kontaktaufnahme und Erstgespräch zum Kennenlernen. Dies findet ab 01.04.2017 verpflichtend in der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen neuen psychotherapeutischen Sprechstunde statt. Hier soll geklärt werden, ob eine psychische Erkrankung vorliegt oder andere Maßnahmen erforderlich sind.Zudem wird eine Diagnose erstellt.
  • Danach werden die sog. "probatorische Sitzungen" verabredet, in denen überprüft werden kann, ob Therapeut und Patient zusammen passen und weitere Therapievereinbarung getroffen werden.
  • Wenn eine Therapie stattfinden soll, wird von mir ein Antrag an die Kasse gestellt. Sobald dieser bewilligt ist, kann die Therapie beginnen.
  • Eine Therapie dauert zwischen einem halben und 2 Jahren (je nach Diagnose). Sie findet in der Regel ein bis zweimal in der Woche statt (außer Ferien und Feiertage).
  • Elterngespräche sind bei Kindern fester und regelmäßiger Bestandteil der Therapie. Jugendliche dürfen entscheiden, ob sie das wünschen.

Wer übernimmt die Kosten für eine Therapie?

  • Wenn eine Therapie beantragt und begründet notwendig ist, übernehmen die gesetzlichen Kassen normalerweise sämtliche Kosten.
  • Auch private Kassen übernehmen in der Regel die Kosten, - die Höhe und Dauer hängen jedoch vom abgeschlossenen Vertrag ab. Bitte erkundigen Sie sich vorab.
  • Supervisionen und Beratungen bzw. private Therapiewünsche können natürlich auch als Selbstzahler in Anspruch genommen werden. In diesem Fall entfällt der Kassenantrag.